Agrarpolitik

Wesentlich Einfluss auf die Zuckerproduktion in der Schweiz hat nicht nur die inländische Agrarpolitik, sondern vielmehr die Entwicklungen ausserhalb der Schweizer Grenzen.

Die seit Beginn des neuen Jahrtausends laufenden WTO-Verhandlungen für einen verbesserten Marktzutritt (Doha Runde) hat keine greifbaren Resultate gebracht und wurde 2011 abgebrochen. Hingegen führte die seit 2006 geltende revidierte EU-Zuckermarktordnung zu Produktionsbeschränkungen und sinkenden Preisen für Zucker in der EU. Die Quote wurde unter dem Binnenmarktbedarf der EU festgelegt und die Preise in verschiedenen Schritten gesenkt. Mit den Bilateralen Abkommenden wurde die sog. Doppellnulllösung für Zucker in verarbeiteten Produkten eingeführt, was nichts anderes hiess, als dass der Zuckerpreis in der Schweiz etwa demjenigen in der EU entsprechen muss, damit die exportierende Nahrungsmittelindustrie konkurrenzfähig bleibt. Diese bewirkten auch ein Absinken des Preises für Zucker in der Schweiz.

2007 entschied das Parlament im Rahmen der «Agrarpolitik 2011», die Produktionsbeihilfe an die Zuckerfabriken einzustellen. Im Gegenzug wurden die Direktzahlungen, welche an die Rübenproduzenten ausgerichtet werden, aufgestockt um die wegen der EU-Zuckermarktreform bedrohlich sinkenden Rübenpreise etwas abzufedern. Trotz dieser Kompensationen erlitt die Branche insgesamt einen hohen Ertragsausfall. Die Direktzahlungen sollen nun im Rahmen der „Agrarpolitik 2014“ nach unten angepasst werden.

Für den Erhalt einer einheimischen Zuckerproduktion ist es unabdingbar, dass weiterhin genügend Zuckerrüben zu kostendeckenden Preisen angebaut werden können. Nur so kann die Versorgung der bedeutenden Schweizer Nahrungsmittelindustrie und der Bevölkerung mit diesem wichtigen Rohstoff gewährleistet werden. Die ausgeprägte Zuckerknappheit in der EU im Jahre 2011 führte die Bedeutung einer zuverlässigen Versorgung überdeutlich vor Augen.